Anschrift
- Heisterort 17
- 28857 Syke
- Telefon 04240 - 95 22 99
HARRIES HOF
- E-Mail:
- Webseite:
ALPAKA-Zucht
- Alpakas
Rechtliches
- Impressum
- Datenschutz
§ 8a StörfallV:
Information der Öffentlichkeit gemäß § 8a StörfallV
Nach der
Novellierung der 12. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Störfall-Verordnung
– 12. BImSchV) ist die Harries Agrar GmbH & Co.KG als Betreiber
einer Biogasanlage
die unter die Störfall-Verordnung fällt verpflichtet, bestimmte Informationen
für
die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieser Pflicht kommen wir im Folgenden
nach:
1. Name
oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs:
Firma: Harries Agrar GmbH & Co.KG
Straße und Hausnummer: Heisterort 17
PLZ: 28857
Stadt: Syke
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Jochen Harries
Telefon: 04240/952299
2.
Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und
dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.
Biogasanlage: Harries Agrar GmbH & Co.KG
Datum der Anzeige bei der Behörde: 18.08.2015
Aufsichtsbehörde: Landkreis Diepholz
3.
Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der
Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder
Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen
Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen
Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.
12.073 m3 Biogas,
dies entspricht bei einer Dichte von 1,3 kg/m3 15.656
kg (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – Mengenschwelle:
10.000 kg).
4.
Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
Die
Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
· Schweinegülle
· Maissilage
· Roggen
Korn
Tätigkeiten
im Betriebsbereich:
· Einlagerung
von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
· Entnahme
von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
· Pumpvorgänge
zwischen den Einbringsystemen, Fermenter und Lagerbehälter
· Zwischenlagerung
der vergorenen Gärreste
· Entnahme
der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf
landwirtschaftliche Flächen
· Erzeugung
von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
· Zwischenspeicherung
des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
· Verstromung
des Biogases in Blockheizkraftwerken und Einspeisung ins Stromnetz
· Nutzung
der Wärme zur Beheizung des Fermenters
· Nutzung
der Wärme zur Trocknung von Schüttgütern
· Nutzung
der Wärme in Gebäuden
5. Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des
Betriebsbereiches, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern
können, einschließlich so weit verfügbar, Einzelheiten zu
a) benachbarten Betriebsbereichen
keine Vorhanden
b) anderen Betriebsstätten, die nicht unter den
Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen:
Landwirtschaftlicher Betrieb Harries
c) Bereiche und Entwicklungen, von denen ein Störfall
ausgehen könnte oder bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines
Störfalls erhöhen kann oder die Auswirkungen eines Störfalls und von
Domino-Effekten § 15 verschlimmern können.
Brand des angrenzenden Maststalls könnte Störfall der BGA auslösen.
6.
Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung
erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten
bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich
sind.
Da das Biogas in einer geschlossenen Anlage entsteht und gelagert wird,
die stetig über geeignete Mess-, Steuer- und Regeltechnik überwacht wird, sowie
mittels Verbrennungseinrichtungen (Blockheizkraftwerk und Fackel) verbrannt
wird, ist ein Austritt des Biogases sehr unwahrscheinlich. Sollte es dennoch zu
einem Austritt kommen, wird der Kreis der betroffenen in der Bevölkerung
ermittelt und gezielt mit angemessenen Methoden informiert. Bei Eintritt einer
Störung wird der Anlagenbetreiber über sein Handy alarmiert. Bei einer ernsten
Gefahr wird der Betreiber, die Feuerwehr, Polizei bzw. die entsprechenden
Stellen informiert. Ein Maßnahmenplan ist etabliert. Dieser enthält Vorgaben
für das Verhalten im Gefahrenfall und Angaben, Regelungen und Maßnahmen für den
Einsatz öffentlicher Kräfte auf dem Betriebsgelände. Die Mitarbeiter sowie die
Feuerwehr werden vorab entsprechend geschult bzw. eingewiesen
Den Weisungen der Polizei und Feuerwehr ist im
Störfall Folge zu leisten.
7. Datum
der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese
Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo
ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan
nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder
privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den
Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.
Datum letzte Vor-Ort-Besichtigung: 22.09.2018
Aufsichtsbehörde: Landkreis Diepholz
Information: Landkreis Diepholz, info@diepholz.de, Tel.: 05441/976-0
8.
Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des
Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes
und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.
Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung (12.
BImSchV) fallen, sind gemäß § 17 Abs. 2 StörfallV
regelmäßig durch Vor-Ort-Besichtigungen von der zuständigen Behörde auf der
Grundlage eines Überwachungsplanes nach § 17 Abs. 1 StörfallV
zu überprüfen. Der Überwachungsplan wurde vom Niedersächsischen Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellt und im Niedersächsischen
Ministerialblatt Nr. 1072017 vom 15.03.2017 veröffentlicht. Die letzte
Vor-Ort-Besichtigung fand am 22.09.2018 statt.
Kontakt
Biogasanlage:
Name/ Anschrift: Harries Agrar GmbH & Co.KG
Tel./Fax: 04240-952299
/ 04240-9613444
Mail :
jochen@harries-hof.de
Kontakt
zuständige Behörde:
Name/Anschrift: Landkreis Diepholz, Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz
Tel. /Fax :
05441/9763-0
Mail : info@diepholz.de
Veröffentlichung zu dieser Biogasanlage erfolgt im Internet auf: www.hof-harries.de
Der Betreiber hat der zuständigen Behörde folgende Änderungen mindestens einen Monat vorher schriftlich anzuzeigen:
1. Änderungen der Angaben gem. PKT. 1-3
2. die Einstellung des Betriebes, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs
Der Betreiber hat der zuständigen Behörde störfallrelevante Änderungen nach §3 Abs. 5b des Bundes-Immissionsschutzgesetz schriftlich anzuzeigen.
Einer gesonderten Anzeige bedarf es nicht, soweit der Betreiber die entsprechenden Angaben der zuständigen Behörde nach Abs. 1 im Rahmen eines genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt hat.