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§ 8a StörfallV:

Information der Öffentlichkeit gemäß § 8a StörfallV

Nach der Novellierung der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Störfall-Verordnung – 12. BImSchV) ist die Harries Agrar GmbH & Co.KG als Betreiber
einer Biogasanlage die unter die Störfall-Verordnung fällt verpflichtet, bestimmte Informationen für
die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieser Pflicht kommen wir im Folgenden nach:

 

1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs:

Firma: Harries Agrar GmbH & Co.KG
Straße und Hausnummer: Heisterort 17
PLZ: 28857
Stadt: Syke
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Jochen Harries
Telefon: 04240/952299

2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.

Biogasanlage: Harries Agrar GmbH & Co.KG
Datum der Anzeige bei der Behörde: 18.08.2015                                                                                                       Aufsichtsbehörde: Landkreis Diepholz

3. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

12.073 m3 Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,3 kg/m3 15.656 kg (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – Mengenschwelle: 10.000 kg).

4. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:

·       Schweinegülle

·       Maissilage

·       Roggen Korn

Tätigkeiten im Betriebsbereich:

·       Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern

·       Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)

·       Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermenter und Lagerbehälter

·       Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste

·        Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung als    Wirtschaftsdünger auf   
 landwirtschaftliche Flächen

·       Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem

·       Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem

·       Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken und Einspeisung ins Stromnetz

·       Nutzung der Wärme zur Beheizung des Fermenters

·       Nutzung der Wärme zur Trocknung von Schüttgütern

·       Nutzung der Wärme in Gebäuden

5. Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereiches, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können, einschließlich so weit verfügbar, Einzelheiten zu

a) benachbarten Betriebsbereichen

keine Vorhanden

b) anderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen:

Landwirtschaftlicher Betrieb Harries

c) Bereiche und Entwicklungen, von denen ein Störfall ausgehen könnte oder bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann oder die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten § 15 verschlimmern können.

Brand des angrenzenden Maststalls könnte Störfall der BGA auslösen.

6. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Da das Biogas in einer geschlossenen Anlage entsteht und gelagert wird, die stetig über geeignete Mess-, Steuer- und Regeltechnik überwacht wird, sowie mittels Verbrennungseinrichtungen (Blockheizkraftwerk und Fackel) verbrannt wird, ist ein Austritt des Biogases sehr unwahrscheinlich. Sollte es dennoch zu einem Austritt kommen, wird der Kreis der betroffenen in der Bevölkerung ermittelt und gezielt mit angemessenen Methoden informiert. Bei Eintritt einer Störung wird der Anlagenbetreiber über sein Handy alarmiert. Bei einer ernsten Gefahr wird der Betreiber, die Feuerwehr, Polizei bzw. die entsprechenden Stellen informiert. Ein Maßnahmenplan ist etabliert. Dieser enthält Vorgaben für das Verhalten im Gefahrenfall und Angaben, Regelungen und Maßnahmen für den Einsatz öffentlicher Kräfte auf dem Betriebsgelände. Die Mitarbeiter sowie die Feuerwehr werden vorab entsprechend geschult bzw. eingewiesen

Den Weisungen der Polizei und Feuerwehr ist im Störfall Folge zu leisten.

7. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.

Datum letzte Vor-Ort-Besichtigung: 22.09.2018

Aufsichtsbehörde: Landkreis Diepholz

Information: Landkreis Diepholz, info@diepholz.de, Tel.: 05441/976-0

 

8. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, sind gemäß § 17 Abs. 2 StörfallV regelmäßig durch Vor-Ort-Besichtigungen von der zuständigen Behörde auf der Grundlage eines Überwachungsplanes nach § 17 Abs. 1 StörfallV zu überprüfen. Der Überwachungsplan wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellt und im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 1072017 vom 15.03.2017 veröffentlicht. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung fand am 22.09.2018 statt.

 

 

Kontakt Biogasanlage:

Name/ Anschrift: Harries Agrar GmbH & Co.KG

Tel./Fax: 04240-952299 / 04240-9613444

Mail : jochen@harries-hof.de

Kontakt zuständige Behörde:

Name/Anschrift: Landkreis Diepholz, Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz

Tel. /Fax : 05441/9763-0

Mail : info@diepholz.de

 

Veröffentlichung zu dieser Biogasanlage erfolgt im Internet auf: www.hof-harries.de

Der Betreiber hat der zuständigen Behörde folgende Änderungen mindestens einen Monat vorher schriftlich anzuzeigen:

1. Änderungen der Angaben gem. PKT. 1-3

2. die Einstellung des Betriebes, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs

Der Betreiber hat der zuständigen Behörde störfallrelevante Änderungen nach §3 Abs. 5b des Bundes-Immissionsschutzgesetz schriftlich anzuzeigen.

Einer gesonderten Anzeige bedarf es nicht, soweit der Betreiber die entsprechenden Angaben der zuständigen Behörde nach Abs. 1 im Rahmen eines genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt hat.